- Artikel-Nr.: 15170-001
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Im Lieferumfang von Split-Anlagen sind keine Kältemittel-/Kondensatleitungen enthalten.
Passende Geräte- und Montageartikel finden Sie, von uns zusammengestellt, unterhalb der Beschreibung in der Rubrik Zubehör.
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ACHTUNG KEINE WARE OHNE ZERTIFIZIERUNG DES KÄUFERS.
Preise sind nur gültig wenn Sie über uns eine Anlage bezogen haben oder von uns eine Inbetriebnahme oder Reparatur durchgeführt wird.
Eine ausschließliche Bestellung von Kältemittel ist nicht möglich.
Hinweise zum Thema Zertifizierung von Kälte- Klima Fachbetrieben und der Zertifizierung von Personal / Nachweis Zertifizierung gemäß F- Gase Verordnung ( EG ) 517/2014 zum Bezug von Kältemittel:
Seit dem 04.Juli 2009 besteht gemäß § 5 der Chemikalien Klimaschutz V die Pflicht einer Zertifizierung des Personals, welches Arbeiten an Kälte-Klimaanlagen ausführt, die F- Gase als Kältemittel enthalten.
Je nach Ausbildungsstand werden die Zertifikate von Kategorie 1 bis 4 vergeben, die dann in entsprechendem Umfang die Arbeiten an den Anlagen erlauben.
Kategorie 1 ist dabei die höchst mögliche Kategorie, die ohne Füllmengenbegrenzung alle Tätigkeiten an den Anlagen zulässt. Entsprechende Anträge können bei der Innung oder der Handwerkskammer eingereicht werden.
Weiter besteht die Möglichkeit einer Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien Klimaschutz V. Hier wird dann der gesamte Betrieb zertifiziert unter Angabe des Fachpersonals ( deren persönlichen Zertifikaten) sowie Angaben zum in der Firma vorhandenen Equipment zur Ausführung von Dichtheitsprüfung etc. Diese Zertifikate werden von den jeweiligen Landesämtern für Umwelt ausgestellt.
Ab dem 01.01.2015 müssen gemäß der neuen F- Gase Verordnung ( EG) 517 – 2014 Kälte-Klima Fachbetriebe entweder durch die Vorlage der persönlichen Zertifikate der Mitarbeiter oder des Betriebszertifikates nachweisen, dass eine Berechtigung zum Bezug von Kältemitteln, die fluorierte Treibhausgase enthalten, vorhanden ist. Ansonsten darf keine Lieferung von Kältemittel erfolgen.
Händler sind von dieser Pflicht ausgenommen, hier muss nur beim Lieferanten des Kältemittels eine Erklärung vorliegen, dass das Kältemittel nur als Handelsware dient. Allerdings besteht hier wieder die Pflicht des jeweiligen Kunden die entsprechende Zertifizierungen einzuholen.
Hersteller von Kälte- Klima Geräten sind ebenfalls von der Notwendigkeit der Zertifizierung ausgenommen. Auch hier ist jedoch für den Bezug des Kältemittels eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Tätigkeit als Hersteller notwendig.
ACHTUNG:
EINE RÜCKNAHME DIESER WARE IST AUSGESCHLOSSEN
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten ! Zwischenverkauf vorbehalten !
Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen.
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